Wie werde ich Psychiatrische*r Gesundheits- & Krankenschwester*pfleger?
Diplomierte psychiatrische Gesundheits- und Krankenpfleger*innen arbeiten in Psychiatrien, Nervenheilanstalten und psychiatrischen Abteilungen von Krankenhäusern. Dort betreuen und pflegen sie Menschen mit psychischen (seelischen) Störungen und neurologischen (nervlichen) Erkrankungen. Sie nehmen nicht nur betreuerische, sondern auch therapeutische und soziale Aufgaben wahr, wie z. B. Gespräche führen. Sie unterstützen ihre Patient*innen bei der Bewältigung des Alltags und bei der Wiedereingliederung in Familie, Beruf und Gesellschaft. Sie arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften aus dem medizinischen und sozialen Bereich.
Steckbrief
Benötigte Abschlüsse
Allgemeine Hochschulreife, Spezielle ZulassungsprüfungBerufsgruppen
Gesundheit, Medizin & PflegeVideostories zu diesem BerufAlle Videostories
Arbeiten als Psychiatrische*r Gesundheits- & Krankenschwester*pfleger
Arbeitsumfeld
Diplomierte psychiatrische Pflegefachkräfte betreuen Patient*innen mit vielfältigen Krankheitsbildern, z. B. suchtkranke, depressive oder manische Patient*innen, Menschen mit psychotischen Zuständen, Menschen, die auf Grund einer Persönlichkeitsstörung mit sich selbst und der Umwelt in Konflikt geraten sind, geistig und mehrfach behinderte Menschen sowie Personen die an neurologischen Erkrankungen leiden und bei der Bewältigung ihres Alltags auf fachliche Hilfe angewiesen sind.
Diplomierte psychiatrische Pflegefachkräfte unterstützen ihre Patient*innen bei der täglichen Hygiene, verabreichen fachärztlich verordnete Medikamente, kontrollieren laufend den Gesundheitszustand ihrer Patient*innen und assistieren den Ärzt*innen bei Untersuchungen und Behandlungen.
Sie sind aber auch wichtige Ansprechpersonen für ihre Patient*innen. Einfühlungsvermögen, Geduld und zuhören können sind deshalb besonders wichtige Fähigkeiten.
Diplomierte psychiatrische Pflegekräfte sind aber auch für verschiedene Verwaltungstätigkeiten verantwortlich. Sie erfassen und aktualisieren die Patient*innendaten in den Krankenblättern und Karteien und fungieren als Kontaktperson zu den Angehörigen.
Aufgaben
- Patient*innen beobachten, betreuen und pflegen, bei medizinischen Maßnahmen assistieren
- Angehörige beraten und informieren, Behandlungs- und Pflegemaßnahmen zu Hause besprechen
- psychiatrische Nachbetreuungen und Übergangspflege durchführen
- Patient*innen zu Untersuchungen und Behandlungsmaßnahmen begleiten oder befördern
- auf ärztliche Anweisung z. B. Untersuchungen vorbereiten, Medikamente verabreichen, Injektionen vorbereiten und verabreichen, Blut abnehmen, Infusionen vorbereiten und anschließen, Katheter setzen usw.
- Patient*innen bei der Körperpflege, z. B. Waschen, Baden, Aufstehen, unterstützen und Hilfe leisten
- Pflegepersonal und Hilfspersonal anweisen und koordinieren
- Tätigkeiten im Bereich der Organisation und Verwaltung durchführen, z. B. Arzneimittel lagern und bestellen, Datenbanken, Listen und Karteien führen, Pflegemaßnahmen und Genesungsverlauf dokumentieren
- Patientlnnen und Angehörige auf die Entlassung aus dem Krankenhaus vorbereiten, z. B. weitere Pflege- und Betreuungsmaßnahmen zu Hause besprechen, Dokumente und Rezepte ausfertigen
Arbeitsmittel und Ausrüstung
Diplomierte psychiatrische Gesundheits- und Krankenpfleger*innen verwenden verschiedene Arbeitsmittel der Grund- und Behandlungspflege, z. B. Waschschüsseln, Nierenschalen und Bettschüsseln und benutzen Messinstrumente wie Blutdruck- und Blutzuckermessgeräte, Fieberthermometer und Personenwaagen. Sie bedienen medizinische Geräte und Instrumente, z. B. Monitore, Röntgengeräte und verwenden Materialien wie Verbände, Medikamente, Tabletten, Infusionen und Spritzen.
Im Officebereich führen sie Datenbanken, Karteien, Dokumente, Listen, Protokolle und Patientenbögen. Sie arbeiten an Computer und Laptop und bedienen Drucker, Scanner, Fax- und Kopiergeräte sowie Telefonanlagen.
Benötigte Fähigkeiten
Körperliche FitnessKörperliche Fitness und Interesse an Sportgutes SehvermögenKörperliche KraftSpezielle Software-KenntnisseDatensicherheit & DatenschutzAusgeprägte BeobachtungsgabeDeutschkenntnisse (für Deutschland, Österreich und die Schweiz)Medizinische GrundkenntnisseOffenheitBereitschaft zum ZuhörenEmpathieKommunikationsfähigkeitKontaktfreudigkeitKritikfähigkeitKundenorientierungAufmerksamkeitBelastbarkeitFlexibilitätFreundlichkeitGeduldGesundheitsbewusstseinDisziplinSelbstständigkeitOrganisationsfähigkeitDiskretionGepflegtes ErscheinungsbildHygienebewusstseinProblemlösungskompetenzAus- & Weiterbildung
Ausbildung und Voraussetzungen
Die Ausbildung zur/zum Diplomierten psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpfleger*in ist dem Bereich "gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege" zuzurechnen. Die Ausbildung erfolgt in der Regel über einjährige Sonderausbildungen (1600 Stunden). Voraussetzung dafür ist die Ausbildung in einem gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege.
Die Ausbildung in der psychiatrischen Gesundheits- und Krankenpflege erfolgt an Schulen für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege nach den Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes in der jeweils geltenden Fassung. Die Dauer der Ausbildung beträgt 3 Jahre (die verkürzte Ausbildung für Pflegehelfer*innen dauert 2 Jahre).
Darüber hinaus bestehen spezielle Grundausbildungen für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege an Schulen für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege nach den Bestimmungen des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes in der jeweils geltenden Fassung. Die Dauer der Ausbildung beträgt 3 Jahre (4600 Stunden). Für Pflegehelfer*innen verkürzt sich die Dauer der Ausbildung auf 2 Jahre.
Zugangsvoraussetzungen zur Ausbildung an Schulen für psychiatrische Gesundheits- und Krankenpflege:
- Mindestalter 18 Jahre
- erfolgreiche Absolvierung der 10. Schulstufe
- gesundheitliche (körperliche und geistige) Eignung
- erfolgreiches Aufnahmegespräch bzw. Aufnahmetest
- Vertrauenswürdigkeit
Voraussetzung für die Ausübung dieses Berufs ist die Registrierung im Gesundheitsberuferegister.
Weiterbildung und Spezialisierungen
Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege sind verpflichtet, sich über den jeweiligen Stand der fachlichen und wissenschaftlichen Erkenntnisse und Erfahrungen zu informieren und danach zu handeln. Daher sind 40 Fortbildungsstunden innerhalb von 5 Jahren nachzuweisen. Die Krankenhäuser und Pflegeheime bieten vorwiegend betriebliche, aber auch berufliche Fortbildungen an.
Die Akademie für Fortbildungen und Sonderausbildungen führt Sonderausbildungen, Weiterbildungen und Fortbildungen gemäß der Richtlinien des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuKG) sowie Universitätslehrgänge für lehrende und leitende Pflegepersonen durch.
Weiterbildungsmöglichkeiten im Überblick:
- Universitätslehrgänge für lehrende und leitende Pflegepersonen
- Sonderausbildungen in der Pflege im Operationsbereich, in der Intensivpflege, in der pädiatrischen Intensivpflege, in der Anästhesiepflege, in der Pflege bei Nierenersatztherapie, in der Krankenhaushygiene
- Weiterbildungen für leitende Pflegepersonen, onkologische Pflege, kardiologische Pflege, Pflege psychisch auffälliger Kinder und Jugendlicher, geriatrische Pflege, Praxisanleitung
Weitere Informationen und Kontakt:
Akademie für Fortbildungen und Sonderausbildungen (FBA) für den Bereich Pflege
Spitalgasse 23
1090 Wien
Tel: +43-(0)1-404 00-7320, -7321
Fax: +43-(0)1-404 00-7129