Deine Aufgabe als Rechtsanwalt ist es, im Rahmen der rechtsstaatlichen Möglichkeiten deine Auftraggeber zu beraten und/oder zu vertreten. Die Rede ist hierbei von parteilicher Interessensvertretung. Bei einer juristischen Beratung versorgen Rechtsanwälte ihre Klienten, nach eingehender Prüfung des Falls primär mit Informationen über ihre Rechte und Erfolgschancen. Kommt es zu Verfahren vor Behörden oder Gerichten, kannst du als Rechtsanwalt die Rolle eines Vertreters bzw. in einem Strafprozess oder Bußgeldverfahren die eines Verteidigers übernehmen. Im Zivilprozess und vor höheren Instanzen besteht dahingehend sogar Anwaltszwang, das bedeutet, dass sich die Angeklagten per Gesetz juristischen Beistand suchen müssen. Für bestimmte Rechtsgebiete gibt es eigene Fachanwälte, so zum Beispiel im Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, im internationalen Wirtschaftsrecht, Sozialrecht, Steuerrecht, Strafrecht oder im Urheber- und Medienrecht. In Teilen Deutschlands kannst du als Rechtsanwalt zusätzlich im Nebenberuf eine Zulassung als Notar erhalten. Das befähigt dich beispielsweise einen Kaufvertrag oder ein Testament zu beurkunden.