Rechts­wis­sen­schaft­ler*in

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Recht, Sicherheit & Verwaltung

Wie werde ich Rechts­wis­sen­schaft­ler*in?

Rechtswissenschafter*innen befassen sich im akademisch-wissenschaftlichen Bereich mit allen Aspekten des Rechts (z. B. Rechtsgeschichte, Zivilrecht, Strafrecht, Umweltrecht). Wie Jurist*innen haben sie ein Studium der Rechtswissenschaften/Jus abgeschlossen, arbeiten aber vorwiegend in der Forschung und Lehre an Universitäten und rechtswissenschaftlichen Instituten, während Jurist*innen als Anwälte, Notare, Berater*innen oder in vielfältigen anderen Rollen in der Praxis tätig sind.

Rechtswissenschafter*innen sind meist auf ein bestimmtes juristisches Gebiet spezialisiert, z. B. Verfassungsrecht, Wirtschaftsrecht, Menschenrecht, international vergleichende Rechtswissenschaft und dergleichen. Sie arbeiten sowohl eigenständig aus auch im Team mit Berufskolleg*innen und haben Kontakt mit Studierenden.

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Arbeiten als Rechtswissenschaftler*in

Arbeitsumfeld

Rechtswissenschafter*innen arbeiten in der rechtswissenschaftlichen Forschung und Lehre an Universitäten, Fachhochschulen, aber auch in Rechtsarchiven, bei Ministerien und Verfassungsgerichtshöfen. Im Unterschied zu ihren Berufskolleg*innen, welche als Jurist*innen in der Praxis tätig sind (z. B. als Anwälte, Notare oder Unternehmensberater*innen), sind Rechtswissenschafter*innen vorwiegend im akademischen (universitären) Bereich tätig. Sie befassen sich mit den wissenschaftlichen/theoretischen Aspekten z. B. von Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Umweltrecht, Verfassungsrecht, Zivil- und Strafrecht und dergleichen mehr. Auch die Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie sind ein wichtiges Teilgebiet der Rechtswissenschaften.
Rechtswissenschafter*innen führen Studien und Forschungsprojekte durch, betreuen Studierende, halten Vorträge, besuchen Tagungen und Kongresse und publizieren in einschlägigen Fachjournalen.

Wollen Rechtswissenschafter*innen in der Praxis tätig werden, können sie nach Erfüllung von gesetzlich geregelten Zugangsbedingungen und Ablegung von Zusatzprüfungen folgende Berufe ausüben:

  • Richter*in: Richter*innen führen Gerichtsverhandlungen, prüfen die Rechtmäßigkeit der in der Verhandlung vorgebrachten Aussagen und beschließen Gerichtsurteile, die sie auch begründen müssen. Häufig spezialisieren sie sich auf einen Bereich (z. B. Richter*in für Strafsachen, Zivilangelegenheiten, Insolvenzen (Konkursverfahren))
  • Staatsanwalt / Staatsanwältin: Sie vertreten den Staat in Strafsachen z. B. bei Drogendelikten, Diebstahl oder Raub. Bei strafrechtlichen Gerichtsverhandlungen übernehmen sie die Rolle des Anklägers, der in diesen Fällen der Staat Österreich ist. Privatpersonen werden nicht von Staatsanwälten / Staatsanwältinnen vertreten, sondern von Rechtsanwälten / Rechtsanwältinnen.
  • Rechtsanwalt / Rechtsanwältin: Sie vertreten Einzelpersonen, Personengruppen oder Körperschaften (z. B. Firmen) in juristischen Fragen. Ihre Aufgabengebiete reichen von Beratungen beim Abschluss von Verträgen aller Art bis hin zu Vertretungen bei Gerichtsverhandlungen.
  • Notar*in: Sie sind dafür zuständig, dass verschiedene durchgeführte Aktionen und aufgesetzte Verträge und Urkunden auch rechtsgültig ("echt") sind. Sie führen z. B. Grundbucheintragungen durch, beglaubigen Unterschriften und Dokumente (d. h. sie bestätigen deren Echtheit), helfen bei Erbschaftsangelegenheiten, bei Eheverträgen und Scheidungsvergleichen etc.

Rechtswissenschafter*innen sind in der Regel auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert, z. B.:

  • Zivilrecht
  • Strafrecht
  • Europarecht
  • Steuerrecht
  • Umweltrecht
  • Wirtschaftsrecht, Internationales Recht
  • Rechtsgeschichte und Rechtsphilosophie

Aufgaben

  • rechtswissenschaftliche Forschung durchführen
  • Forschungsprojekte und Studien planen, organisieren, durchführen
  • an Fachtagungen und Konferenzen teilnehmen, Vorträge halten
  • in Fachjournalen publizieren, juristische Fach- und Lehrbücher publizieren
  • Tätigkeiten in der akademischen Lehre: Lehrveranstaltungen vorbereiten, abhalten
  • Studierende betreuen
  • juristische Gutachten erstellen
  • juristische Arbeitsmittel wie z. B. Gesetzestexte und -bücher, Kommentare, höchstrichterliche Urteile, Grundsatzurteile, juristische Datenbanken und dergleichen kennen und verwenden

Arbeitsmittel und Ausrüstung

Rechtswissenschafter*innen arbeiten mit rechtswissenschaftlichen/juristischen Texten, Handbüchern, Fachjournalen und Fachliteratur wie Gesetzestexte und Gesetzbücher, Verordnungen, Urteilen, Erkenntnissen und Auslegungen, weiters mit juristischen Datenbanken und Archiven. Sie verwenden Computer, Laptops, Softwareprogramme, Kopier- und Diktiergeräte und führen wissenschaftliche Dokumentationen.

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Aus- & Weiterbildung

Ausbildung und Voraussetzungen

Für den Beruf Rechtswissenschafter*in ist der erfolgreiche Abschluss des Universitätsstudiums Rechtswissenschaften erforderlich.

Weitere Informationen:

Wichtige Ausbildungsinhalte:

  • Rechtswissenschaften
  • Rechtsgeschichte
  • Rechtsphilosophie
  • Zivilrecht, Allgemeines Bürgerliches Recht
  • Wirtschafts- und Steuerrecht
  • Umweltrecht
  • Europarecht
  • Internationales Recht
  • Strafrecht
  • Fremdsprachen
  • Forschung und Lehre

Weiterbildung und Spezialisierungen

Für Rechtswissenschafter*innen ist es wichtig, immer auf dem neuesten Stand der Entwicklung zu bleiben und das Fachwissen laufend zu ergänzen und zu vertiefen.

Weiterbildungsbereiche für Rechtswissenschafter*innen sind beispielsweise:

  • Europäische Union, Europarecht
  • Internationales Recht
  • Wirtschaft und Recht
  • Umweltrecht
  • Medienrecht, Urheberrecht
  • Konsumentenschutz
  • Datenschutz, Datensicherheit

Neben Fachliteratur, Onlinemedien, Kongressen oder anderen Fachveranstaltungen bestehen Weiterbildungsmöglichkeiten für Rechtswissenschafter*innen beispielsweise über einschlägige Fachhochschul- und Universitätslehrgänge. Außerdem besteht die Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung in Form eines Zweitstudiums oder weiterführenden PhD-Studiums.

Rechtswissenschafter*innen können beispielsweise zu Forschungsleiter*innen und Universitätsprofessor*innen aufsteigen und führen als solche Mitarbeiter*innen und Teams.

Arbeitgeber zu diesem Beruf

Über Rechts­wis­sen­schaft­ler*in­nen: Häufig gestellte Fragen

Was macht ein Rechts­wis­sen­schaft­ler*in?

Rechtswissenschafter*innen befassen sich im akademisch-wissenschaftlichen Bereich mit allen Aspekten des Rechts (z. B. Rechtsgeschichte, Zivilrecht, Strafrecht, Umweltrecht). Wie Jurist*innen haben sie ein Studium der Rechtswissenschaften/Jus abgeschlossen, arbeiten aber vorwiegend in der Forschung und Lehre an Universitäten und rechtswissenschaftlichen Instituten, während Jurist*innen als Anwälte, Notare, Berater*innen oder in vielfältigen anderen Rollen in der Praxis tätig sind.

Rechtswissenschafter*innen sind meist auf ein bestimmtes juristisches Gebiet spezialisiert, z. B. Verfassungsrecht, Wirtschaftsrecht, Menschenrecht, international vergleichende Rechtswissenschaft und dergleichen. Sie arbeiten sowohl eigenständig aus auch im Team mit Berufskolleg*innen und haben Kontakt mit Studierenden.

Welche Skills benötigt man als Rechts­wis­sen­schaft­ler*in?

nullAußerdem sollte ein Rechts­wis­sen­schaft­ler*in gewisse Soft Skills mitbringen:

Gute Allgemeinbildung
Lern- und Merkfähigkeit
Ausdrucksstärke in Wort und Schrift
Argumentationsgeschick
Durchsetzungsvermögen
Kritikfähigkeit
Aufmerksamkeit
Entscheidungsfreudigkeit
Flexibilität
Konzentrationsfähigkeit
Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden
Diskretion
Gepflegtes Erscheinungsbild
Recherchefähigkeit
Vernetztes Denken
Logisches Denkvermögen
Problemlösungskompetenz
Systematik

Welche Schulfächer sind für einen angehenden Rechts­wis­sen­schaft­ler*in relevant?

Für die meisten Rechts­wis­sen­schaft­ler*in­nen ist es hilfreich, an folgenden Schulfächern Interesse zu haben: Recht, Deutsch, Englisch, Latein

In welchen Tätigkeitsfeldern arbeiten Rechts­wis­sen­schaft­ler*in?

Rechts­wis­sen­schaft­ler*in­nen arbeiten in der Regel in folgenden Tätigkeitsfeldern:

Arbeiten im Bewahren & Schützen, Arbeiten in Forschung & Untersuchung, Arbeiten in Kunst & Kultur