Allgemeine Geschäftsbedingungen der whatchado GmbH

I. Geltung und Definitionen

I.1 Geltung

I.1.1 Die whatchado GmbH (im Folgenden „whatchado“) erbringt ihre Leistungen aus schließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Fassung.

I.1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Geschäftspartners wer den, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von whatchado ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

I.1.3 Änderungen der AGB werden dem Geschäftspartner bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Geschäftspartner den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht.

I.1.4 Der Anwendungsbereich dieser AGB bestimmt sich nach der Art des Contents (I.2.1): Von whatchado produzierter Content (I.2.1) wird in Abschnitt II. geregelt, vom Geschäftspartner zur Verfügung gestellter Content (Fremdcontent I.2.5) wird in Abschnitt III. geregelt. Abschnitt I. und Abschnitt IV. finden auf beide Arten von Content Anwendung.

I.2 Definitionen

I.2.1 Content: Überbegriff für Video(s), Videointerview(s), Zusatzprodukt(e), Bild(er), Text(e), Grafik(en), Audio-Aufnahme(n), Logo(s), Animation(en), etc.

I.2.2 whatchado Content: von whatchado in Zusammenarbeit mit und/oder für den Geschäftspartner erstellter Content, der auf der whatchado Plattform online gestellt wird (Go-Live). whatchado Content wird unterteilt in zwei Arten: whatchado Kerncontent und whatchado Individualcontent

I.2.3 whatchado Kerncontent wird im whatchado Format und Logo mit den Kernfragen produziert und umfasst derzeit die Formate: Video Story Classic, Video Story Premium, Recruiter Video, Studenten Video Story

I.2.4 whatchado Individualcontent wird in Abstimmung mit dem Geschäftspartner produziert und umfasst derzeit die Formate: Video Story Classic - individuelles Format, Video Story Premium - individuelles Format, Video Job Ad

I.2.5 Fremdcontent: Vom Geschäftspartner zur Verfügung gestellter Content, der auf der whatchado Plattform online gestellt wird (Go-Live)

I.2.6 Videointerviews: Auf Basis des whatchado Konzeptes setzen sich Videointerviews derzeit aus vier bzw. acht thematische Kernfragen zusammen. whatchado behält sich vor, die Reihenfolge der Kernfragen zu ändern bzw. neue Kernfragen hinzuzufügen oder Zusatzfragen zu stellen.

I.2.7 Kernfragen Mitarbeiter*in: Was ist das Coolste an deinem Job? Was sind die Einschränkung in deinem Job? Worum geht es in deinem Job? Welche Ausbildung und/o der Fähigkeiten sind für deinen Job notwendig? Kernfragen Lehrling / Azubi*ne / Auszubildende*r: Was ist das Coolste an deiner Aus bildung? Was sind die Einschränkungen in deiner Ausbildung? Worum geht es in deiner Ausbildung? Welche Fähigkeiten sind notwendig in deiner Ausbildung? Kernfragen Student*in: Wer bist du, was studierst du und wie weit bist du? Warum hast du dich für diesen Studiengang entschieden und warum studierst du genau an dieser FH/Uni? Für wen ist dieser Studiengang geeignet? Gibt es einen Aufnahmetest oder andere Zulassungsauflagen? Wie sieht das ganz genau aus? Wie flexibel ist dein Studium? Kannst du deinen Schwerpunkt selbst gestalten und dir deine Kurse aussuchen? Was ist der coolste Kurs/das coolste Seminar, den/das du belegt hast? Wie ist dein Lehrpersonal? Hast du am Ende deines Studiums eine Spezialisierung oder bist du breit gefächert aufgestellt? Wie sind die FH/Uni-Standards?

I.2.8 Videos (auch Videoprodukte): Alle audiovisuellen Einheiten von whatchado die vom Konzept der Videointerviews abweichen. Derzeit fallen folgende Produkte in diese Kategorie: Recruiter Video, Job Ad Video, Instagram Video, Company Teaser, etc.

I.2.9 Zusatzprodukte: Überbegriff für einzeln buchbare Produkte bei whatchado. Derzeit fallen folgende Produkte darunter: Startseitenplatzierung, Untertitelintegration, Berufsbild Sponsoring, Integration Stellenanzeigen, Facebook Tabs, Reichweitenpakete, etc.

I.2.10 whatchado Plattform: Alle Einheiten (Medien) die zur Umsetzung und Verbreitung von Content durch whatchado eingesetzt werden bzw. auf denen Content abrufbar gemacht wird, wie zB die unter www.whatchado.com abrufbare Online-Plattform so wie Apps für Mobilgeräte unter iOS, Android, Windows, etc.

I.2.11 Social Media Plattformen: Digitale Plattformen, die es User*innen ermöglichen In halte einzeln oder in Gemeinschaft zu gestalten, diese zu verbreiten oder zu kommentieren. Dies sind alle Plattformen, die eine Verbreitung und Integration des Contents von whatchado zulassen (zB Facebook, Twitter, TikTok, Snapchat, YouTube, Google+, Instagram, Linkedin, Xing, Blogs, Foren, Podcasts, etc.).

I.2.12 Link/iFrame/Facebook-Tab/App: Tools zur Integration und Darstellung von Content auf Webseiten des Geschäftspartners oder externen Webseiten. Die Integration bzw. Darstellung erfolgt dabei durch eine von whatchado zur Verfügung gestellte Schnitt stelle. Derzeit wird eine HTML (= Hypertextmarkuplanguage) Schnittstelle unterstützt.

I.2.13 Paketbestandteile: Einzelne Leistungs- und Lösungs-Paketbestandteile. Art & Umfang werden im jeweiligen Angebot detailliert und bestehen aus Videointerviews, Videoprodukten und / oder Zusatzprodukten.

I.2.14 Postproduktion: Sichtung, Schnitt und etwaige Korrekturen und Anpassungen des Contents sowie Analyse mit Testpublikum.

I.2.15 Unternehmensprofil: Unternehmenspräsenz des Geschäftspartners auf der whatchado Plattform.

I.2.16 Go-Live: Das „Online Stellen“ (in Teilen oder zur Gänze) des Unternehmensprofils und des Contents auf der whatchado Plattform. Je nach gebuchtem Format die Integration auf der whatchado Plattform oder die Übermittlung der Video Dateien zur Integration beim Geschäftspartner.

I.2.17 Interviewpartner*in: Mitarbeiter*in des Geschäftspartners, mit dem/der ein Videointerview und / oder ein Videoprodukt erstellt wird.

I.2.18 Interview(s): Eine oder mehrere Einheit(en) von Content, die gemeinsam mit einem*r Interviewpartner*in erstellt werden.

II. whatchado Content

II.1 Leistung und Auftragsabwicklung

II.1.1 Vertragsgegenständlich sind – abhängig von den jeweilig beauftragten Paketbestand teilen – die Erstellung, sowie die Platzierung (zB Reichweitenpaket) von whatchado Content und dessen Abrufbarhaltung auf der whatchado Plattform (zB auf dem Unternehmensprofil).

II.1.2 Der Geschäftspartner ist damit einverstanden, dass whatchado im Zuge der Erfüllung des Auftrages uneingeschränkte journalistische Freiheit hat (zB hinsichtlich Bildkomposition am Drehort, Reihenfolge der (Kern-)Fragen, Postproduktion, Beschreibung des Unternehmens und des Geschäftspartners und des whatchado Contents auf der whatchado Plattform), um die geführten Videointerviews und Videoprodukte im erfolgversprechendsten Ausmaß dem whatchado Konzept anzupassen. Außerdem ist der Geschäftspartner damit einverstanden, dass ausschließlich whatchado Mitarbeiter*innen durch das Interview führen und Fragen stellen. Für die Erfüllung der Leistung behält sich whatchado das Recht vor, qualifizierte Erfüllungsgehilfen einzusetzen.

II.1.3 whatchado Kerncontent: Greift ein*e Repräsentant*in des Geschäftspartners in das Interview ein, können die whatchado Mitarbeiter*innen das Interview jederzeit ab brechen. Der Vergütungsanspruch von whatchado für dieses Interview bleibt davon unberührt.

II.1.4 Der Geschäftspartner stimmt zu, dass die Schaltung des whatchado Contents auch über eingebettete Einblendungen (sogenannte “Embeds”) in Partnerwebseiten und Social Media Plattformen (oder sonstigen Reichweitenpartnern) erfolgt. Dies erfolgt jedenfalls mit einem ausdrücklichen Verweis auf die Originalquelle auf der whatchado Plattform. Sobald whatchado jedoch einzelnen whatchado Content von der whatchado Plattform entfernt, ist es auch von allen anderen Partnerwebseiten oder Social Media Plattformen, die mittels Embeds darauf verweisen, nicht mehr aufrufbar.

II.1.5 Der Geschäftspartner ist damit einverstanden, dass whatchado den whatchado Con tent mit einer deutlich sichtbaren Kennzeichnung (zB whatchado Logo) versieht.

II.2 Auftragsabwicklung Video Drehtag

II.2.1 Vorbereitung

  • Der Drehort sowie die Startzeit für den vereinbarten Drehtag müssen vom Geschäftspartner mindestens 4 Wochen vor Dreh bekannt gegeben werden. Andernfalls behält sich whatchado das Recht vor, eine höhere Reisekostenpauschale zu verrechnen, den vereinbarten Drehtag abzusagen oder auf einen anderen Termin zu verlegen. Reisekosten variieren je nach Standort und können dem Angebot entnommen werden.
  • Drehortwechsel sind gesondert zu vereinbaren und ggfs. mit Mehrkosten verbunden.
  • Der Geschäftspartner erhält vorab die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für alle Interviewpartner*innen übermittelt. Der Geschäftspartner ist da für verantwortlich, die Einwilligung aller Interviewpartner*innen einzuholen und die unterfertigte Einwilligungserklärung an whatchado zu übergeben. Ohne datenschutzkonforme Einwilligung der Interviewpartner*innen wird whatchado – bei voller Kostenpflicht des Geschäftspartners – keinen Content produzieren.
  • Die Liste mit dem Zeitplan (inkl. einer 60 minütigen Pause pro Drehtag), den Namen der Interviewpartner*innen sowie die datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärungen der Interviewpartner*innen je Drehtag, müssen vom Geschäftspartner spätestens 10 Werktage vor dem Drehtag per E-Mail an brandcom@whatchado.com übermittelt werden.

II.2.2 Start Drehtag

  • Jeder Drehstart wird individuell vereinbart.

II.2.3 Setting & Sprache:

  • whatchado Kerncontent: Am Set darf keine Imagewerbung oder Branding des Geschäftspartners vorhanden sein, da dies eine Abweichung der Botschaft von whatchado darstellt. Demnach beinhaltet der whatchado Kerncontent keinerlei Werbefläche.
  • Interviews werden standardmäßig in deutscher oder englischer Sprache durch geführt. Interviews in weiteren Fremdsprachen führen zu einem Mehrkosten aufwand und werden separat verrechnet. whatchado behält sich das Recht vor, Interviews und Videos in Sprachen, die whatchados organisatorische Möglichkeiten (Übersetzungen) überschreiten, nicht zu produzieren.

II.2.4 Anzahl & Reihenfolge:

  • Die Anzahl der zu drehenden Videointerviews und Videoprodukten pro Drehtag sind dem Angebot zu entnehmen.

II.3 Postproduktion

Nach Beendigung der Postproduktion stellt whatchado dem Geschäftspartner temporäre Vorschaulinks zur Verfügung und ermöglicht es dem Geschäftspartner eine Korrekturschleife vorzunehmen. Wenn der Geschäftspartner in den darauffolgenden 15 Werktagen keine Korrekturwünsche bekannt gibt, wird dieses Stillschweigen als Abnahme bzw. Freigabe durch den Geschäftspartner gesehen. Dabei wählt whatchado für User relevanten whatchado Content nach redaktioneller Freiheit sowie den bisherigen Erfahrungswerten aus Usertests/Testpublikum/etc. aus. whatchado Content wird von whatchado erst dann online gestellt, wenn seitens des Geschäftspartners die Freigabe, die Einwilligungserklärungen gem. Punkt II.2.1 und die vollständig ausgefüllten Fragebögen für das Datenprofil vorliegen.

II.4 Integration und Distribution von whatchado Content

II.4.1 whatchado stellt dem Geschäftspartner Tools zur Integration von whatchado Content zur Verfügung. Details zur Integration und zur Nutzung sind dem Angebot zu entnehmen.

II.4.2 Bei der Distribution von whatchado Content auf externen Webseiten (zB Unternehmenswebseite, Social Media Plattformen, etc.) hat ein Urheberrechtshinweis auf whatchado (zB „© whatchado“) sowie eine Verlinkung zur Ursprungsquelle auf der whatchado Plattform zu erfolgen.

II.4.3 Der Geschäftspartner wird die Außenkommunikation von whatchado Content erst nach offiziellem Go-Live und in Abstimmung mit whatchado beginnen.

II.5 Integration Stellenangebote

II.5.1 Als Teil des Produktes „Jobbörse“ bietet whatchado dem Geschäftspartner gegen ge sonderte Vergütung an, auf whatchado Stellenanzeigen für Berufseinsteiger (Auszubildende, Schüler, Studenten und Positionen ohne mehrjährige Berufserfahrung) darzustellen. Dafür gelten, soweit zwischen den Vertragsparteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, folgende Bedingungen:

  • Stellenanzeigen sind vom Geschäftspartner geschlechtsneutral zu formulieren (§ 9 Gleichbehandlungsgesetz).
  • whatchado bietet dem Geschäftspartner eine XML-Schnittstelle zur Integration seiner Stellenanzeigen an. Der Geschäftspartner erklärt ausdrücklich sein Einverständnis zu diesem Vorgang. Falls die Übergabe der Stellenanzeigen nicht automatisiert mit Hilfe einer XML-Schnittstelle möglich ist, behält sich whatchado das Recht vor, eine Servicevergütung nach Aufwand in Rechnung zu stellen. Es gibt darüber hinaus die Möglichkeit der manuellen Selbsteingabe einer Stellenanzeige. Diese Möglichkeit wird freigeschalten sobald eine Buchung von einer Stellenanzeige erfolgt ist.
  • Stellenanzeigen werden in der whatchado Jobbörse aufgenommen und werden darüber hinaus auf dem Unternehmensprofil, als auch auf den Videoseiten (Mitarbeiter*innen-Interviews) ausgespielt. Die Veröffentlichung erfolgt für die Dauer von 30 Tagen; danach werden die Stellenanzeigen durch whatchado von der Plattform entfernt.
  • Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung durch den Geschäftspartner verfällt das Kontingent etwaig offener Stellenanzeigen.
  • Stellenanzeigen müssen innerhalb von 12 Monaten ab Beauftragung inseriert werden. Nach Ablauf der 12 Monate verfällt der Anspruch auf das Online-Stellen der Stellenanzeige.
  • Vom Geschäftspartner bereitgestellte Stellenanzeigen werden im Regelfall innerhalb von 72 Stunden nach Übergabe an whatchado automatisch auf die whatchado Plattform aufgenommen bzw. davon gelöscht (wobei es aufgrund von technischen Gegebenheiten zu Zeitverzögerungen kommen kann). whatchado behält sich das Recht vor, diese thematisch dem entsprechenden whatchado Content zuzuweisen und die Reihung der Stellenanzeigen nach eigenem Ermessen vorzunehmen.
  • whatchado behält sich die Gestaltung der Stellenanzeigen (insb. grafische Darstellung) und die inhaltliche Aufbereitung vor und ist berechtigt, die Gestaltung und den Inhalt jederzeit zu ändern.
  • whatchado behält sich das Recht vor, Stellenanzeigen auf Drittplattformen zu veröffentlichen, um die Reichweite zu erhöhen.
  • whatchado behält sich das Recht vor, Stellenanzeigen nicht zu veröffentlichen bzw. von der whatchado Plattform zu nehmen, die sich nicht an Berufseinsteiger richten oder gesetzwidrige, diskriminierende, politisch motivierte, rassistische, beleidigende, sexistische oder sonstige Äußerungen, oder Formulierungen beinhalten, die als beleidigend aufgefasst werden können oder für whatchado aus sonstigen Gründen unzumutbar sind.
  • whatchado haftet weder für Vollständigkeit noch Richtigkeit der durch den Geschäftspartner übermittelten Daten. whatchado trifft gegenüber dem Geschäftspartner keine Verpflichtung, die bereitgestellten Inhalte auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen.

II.6 Mitwirkungspflichten des Geschäftspartners / Bereitstellung von Inhalten

II.6.1 Den Geschäftspartner trifft eine Mitwirkungsverpflichtung. Er wird da her whatchado zeitgerecht und vollständig sämtliche Inhalte zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich und zweckmäßig sind (zB Logos, Bildmaterialien sowie Zusatzinformationen für die Erstellung des Unternehmensprofils). Der Geschäftspartner erhält von whatchado für die Erstellung des Unternehmensprofils ein detailliertes Anforderungsprofil elektronisch zur Verfügung gestellt. Diese Inhalte sind innerhalb von 15 Werktagen nach Auftragserteilung an whatchado zu übermitteln. Die Inhalte dürfen keine Werbung für Produkte und Dienstleistungen des Geschäftspartners beinhalten. Der Geschäftspartner garantiert (§ 880a 2.Halbsatz ABGB), dass seine bereitgestellten Inhalte weder Gesetze verletzen, noch gegen die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. Die Übermittlung von Inhalten des Geschäftspartners soll nach Möglichkeit auf elektronischem Weg erfolgen (Email, ftp-Download, etc). Mit der Übermittlung/Übergabe überträgt der Geschäftspartner whatchado das ausschließliche, räumlich und zeitlich uneingeschränkte, sowie übertragbare Recht zur umfassenden Verwertung und Bearbeitung der bereitgestellten Inhalte im Rahmen des jeweiligen Auftrages und für Zwecke der Eigenwerbung von whatchado.

II.6.2 Insbesondere wird der Geschäftspartner dafür Sorge tragen, dass ausreichend Interviewpartner*innen für die Produktion des whatchado Contents durch whatchado zur Verfügung stehen. Dabei hat der Geschäftspartner zu beachten, dass die Teilnahme an der Produktion für seine Mitarbeiter freiwillig ist. Er wird whatchado zeitgerecht über alle Umstände informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind. Die teilnehmenden Mitarbeiter*innen haben dabei spätestens vor Beginn der Dreharbeiten die im Anhang-A ausgewiesene Einwilligungserklärung betreffend der Datenverarbeitung durch whatchado zu unterzeichnen.

II.6.3 Der Geschäftspartner ist dafür verantwortlich, allenfalls darüber hinaus erforderliche Zustimmungen Dritter oder interner Gremien einzuholen. Eine widerrufene Einwilligungserklärung oder eine fehlende oder widerrufene sonstige erforderliche Zustimmung kann dazu führen, dass whatchado den whatchado Content nicht (mehr) wie vorgesehen verwenden darf und auch der Geschäftspartner die ihm gegebenenfalls von whatchado eingeräumten Nutzungsbewilligungen am betreffenden whatchado Content nicht verwenden kann. Diesfalls bleibt es bei der Entgeltpflicht des Geschäftspartners, er kann keine Ansprüche gegen whatchado herleiten und wird whatchado hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter schad- und klaglos halten.

II.6.4 Insbesondere treffen den Geschäftspartner im Zusammenhang mit der Möglichkeit der selbstständigen Verwaltung des von whatchado erstellten Unternehmensprofils (Anlegen von Kontakten, Foto-Upload, etc.) folgende Verpflichtungen:

  • Der Geschäftspartner hat – soweit erforderlich – eine DSGVO konforme Einwilligung des Kontakts einzuholen und aufzubewahren;
  • Ein Mitarbeiter des Geschäftspartners bestätigt im Namen des Geschäftspartners bei Upload der Daten des Kontakts durch Setzen eines Häkchens in dem dafür vorgesehenen Feld, dass die DSGVO konforme Einwilligung des Kontakts eingeholt wurde und aufbewahrt wird;
  • Der Geschäftspartner verpflichtet sich, whatchado auf Verlangen jederzeit die Einwilligungserklärung des betroffenen Kontakts zu übergeben.

II.6.5 Stehen bei einem Drehtermin nicht alle Interviewpartner*innen in der vereinbarten Anzahl zur Verfügung oder erteilt einer der Interviewpartner*innen die Einwilligung gemäß Punkt II.6.2. nicht und kann daher ein gebuchtes Videointerview / Videoprodukt nicht gedreht werden, so trägt der Geschäftspartner dafür die Verantwortung und hat das vereinbarte Entgelt in voller Höhe zu leisten. Wird ein Drehtermin – dies umfasst auch das Drehen einzelner Videointerviews / Videoprodukte – aus welchen Gründen auch immer nachgeholt, erfolgt das nur mit Zustimmung von whatchado und unter Kostenersatz der für whatchado dadurch zusätzlich anfallenden Kosten. Es steht dem Geschäftspartner frei, eine*n Interviewpartner*in auszutauschen oder kurzfristig eine*n andere*n Interviewpartner*in zu benennen, solange sich dadurch die in diesem Abschnitt II. angeführten Rahmenbedingungen der Videointerviews / Videoprodukte nicht ändern und insbesondere eine gültige Einwilligungserklärung dieses*r an deren Interviewpartners*in vorliegt.

II.6.6 Verzögert sich die Leistung von whatchado aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie zB Ereignisse höherer Gewalt (dazu zählen Arbeitskonflikte, Transportsperren, Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien und daraus resultierende gesetzliche und behördliche Maßnahmen), Verletzung von Mitwirkungsverpflichtungen des Geschäftspartners oder andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen von whatchado für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern die Leistungsfristen von whatchado entsprechend.

II.7 Rechte am whatchado Content

II.7.1 whatchado ist Urheber und Inhaber sämtlicher ausschließlicher Verwertungsrechte an dem von whatchado hergestellten Content. whatchado kommt somit insbesondere die Rolle des Film-, Lichtbild(werk)- oder Laufbildherstellers sowie Rundfunkunternehmers, welcher Inhalte journalistisch aufbereitet, zu.

II.7.2 Mit vollständiger Zahlung des vereinbarten Leistungsentgeltes erhält der Geschäfts partner eine zeitlich unbegrenzte Werknutzungsbewilligung zur Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung und öffentlichen Zurverfügungstellung (§ 18a UrhG) des whatchado Contents für Zwecke der Imagewerbung seines Unternehmens (nicht jedoch für Produkt- und Dienstleistungswerbung). Beispiele für einen möglichen und bereits approbierten Verwendungskontext: HR-Themen auf Messen, Karriereseiten, Zusatzinformationen bei Stelleninseraten, Karrierekanäle auf Social Media, etc.. Die Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung und öffentliche Zurverfügungstellung hat unter Angabe von whatchado als Inhaberin der urheberrechtlichen Verwertungsrechte (zB „© whatchado“) zu erfolgen. Der Geschäftspartner darf den whatchado Content weder bearbeiten noch ändern.

II.8 Dauer / Löschung

II.8.1 Festgehalten wird, dass whatchado im Sinne der Rechteinhaberschaft unter Punkt II.7 auch nach Vertragsauflösung gemäß Punkt IV.2 (aus welchem Grund immer) weiter berechtigt bleibt, den von whatchado hergestellten Content (mit und ohne Nennung des Geschäftspartners) zu nutzen. Während aufrechter Dauer des Vertrags gemäß Punkt IV.2 wird whatchado auf Ansuchen des Geschäftspartners ein Videointerview eines*r Interviewpartners*in vom Unternehmensprofil des Geschäftspartners trennen („entkoppeln“).

II.8.2 Die/der Interviewpartner*in kann jederzeit die Löschung ihres/seines Videointerviews / Videoprodukts verlangen und/oder ihre/seine gegenüber whatchado erteilte Einwilligung gemäß Punkt II.6.2 widerrufen. In beiden Fällen entfernt whatchado das betroffene Videointerview / Videoprodukt binnen 72 Stunden von der whatchado Plattform. Details können den Einwilligungserklärungen (Anhang-A) sowie der Datenschutzerklärung (Anhang-B) entnommen werden.

III. Fremdcontent

III.1 Leistungsgegenstand

III.1.1 Vertragsgegenständlich sind die Platzierung von Fremdcontent und dessen öffentliche Zurverfügungstellung auf der whatchado Plattform (zB auf dem Unternehmensprofil des Geschäftspartners).

III.1.2 whatchado veröffentlicht bzw. erlaubt whatchado die öffentliche Zurverfügungstellung des Fremdcontents auch über eingebettete Einblendungen (sogenannte “Embeds”) in Partnerwebseiten und Social Media Plattformen (oder sonstigen Reichweitenpartnern). Wird der Fremdcontent von der whatchado Plattform entfernt, ist er auch von allen anderen Partnerwebseiten oder Social Media Kanälen, die mittels “Embed Code” darauf verweisen, nicht mehr aufrufbar.

III.1.3 Die in diesem Abschnitt III. beschriebenen Leistungen von whatchado sind nicht extra zu entlohnen, sondern gelten mit dem Entgelt für das Unternehmensprofil des Geschäftspartners abgegolten.

III.1.4 whatchado behält sich vor, das Go-Live von Fremdcontent zur untersagen, sollte der Geschäftspartner den in Anhang B befindlichen Auftragsverarbeitervertrag nicht abschließen.

III.2 Fremdcontent

III.2.1 whatchado überprüft den Fremdcontent vor dem Go-Live auf Angemessenheit, Qualität und Übereinstimmung mit der Ausrichtung und den Inhalten der whatchado Plattform. Es wird jedoch keine Überprüfung auf Rechtskonformität vorgenommen. whatchado behält sich vor, den Go-Live zu untersagen, wenn der Fremdcontent die Überprüfungskriterien nicht erfüllt.

III.2.2 Der Geschäftspartner gewährleistet und garantiert (§ 880a 2.Halbsatz ABGB), dass er über sämtliche erforderlichen Lizenzen, Rechte (bspw. Urheber-, Verwertungs- und Datenschutzrechte), Zustimmungen und Genehmigungen verfügt (und für den gesamten Zeitraum der Veröffentlichung des Fremdcontent auf der whatchado Plattform verfügen wird), die erforderlich sind, damit whatchado den Fremdcontent für die Zwecke der Bereitstellung der Dienste nutzen kann.

III.2.3 Der Geschäftspartner ist alleine für den von ihm zur Verfügung gestellten Fremdcontent und die Folgen dessen Veröffentlichung und Verbreitung verantwortlich. Er ist da für verantwortlich und hält whatchado schad- und klaglos, dass bei der Produktion und Nutzung des Fremdcontents alle rechtlichen, insb. urheber- und datenschutzrechtlichen, Bestimmungen eingehalten werden. Der Geschäftspartner ist dafür verantwortlich, dass für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zuge des Fremdcontents eine gesetzeskonforme Rechtsgrundlage vorliegt und Einwilligungen betroffener Personen – soweit erforderlich – vorliegen und nicht widerrufen wurden. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, im Fremdcontent keine Aktionsaufrufe, insbesondere solche, welche den Kauf von Produkten bewerben oder fördern, zu platzieren oder zu verwenden.

III.2.4 whatchado behält sich das Recht vor, Fremdcontent nicht zu veröffentlichen, sollte er nicht in deutscher und oder englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.

III.2.5 whatchado behält sich das Recht vor (ist jedoch nicht verpflichtet), sobald whatchado Kenntnis von einer potentiellen Rechtsverletzung durch den Fremdcontent erlangt, jederzeit ohne vorherige Ankündigung und nach freiem eigenem Ermessen Fremdcontent von der whatchado Plattform zu entfernen oder zu sperren.

III.3 Matching Integration

III.3.1 Der Geschäftspartner hat die Möglichkeit, den Fremdcontent mit der Matching Integration von whatchado zu verknüpfen. Voraussetzung dafür ist, dass der Fremdcontent lediglich eine Person (Interviewparter*in) darstellt, die über seinen/ihren Job spricht und diese Person zusätzlich einen von whatchado zur Verfügung gestellten Fragebogen beantwortet und übermittelt.

III.3.2 Möchte der Geschäftspartner die Matching Integration in Anspruch nehmen, wird ihm whatchado einen Link, der auf den Fragebogen verweist, übermitteln. Der Geschäfts partner ist dafür verantwortlich, dass der Fragebogen ausgefüllt wird. Der Geschäftspartner sichert whatchado zu, dass der Fragebogen nur von der im entsprechenden Fremdcontent dargestellten Person ausgefüllt wird. Wird der Fragebogen nicht oder nicht vollständig ausgefüllt, so hat das keine Auswirkungen auf den Go-Live des Fremdcontents. Eine Verknüpfung mit der Matching Integration ist diesfalls aber nicht möglich.

III.3.3 whatchado benötigt von der Person, die den Fragebogen ausfüllt, eine datenschutzrechtliche Einwilligung, um den Fremdcontent mit der Matching Integration verknüpfen zu können. Diese Einwilligungserklärung ist unter dem übermittelten Link (vgl. Punkt III.3.2) abrufbar oder aus Anhang A zu entnehmen und unterfertigt an brandcom@whatchado.com zu übermitteln. Die Erteilung der Einwilligung erfolgt freiwillig. Wird die Einwilligung nicht erteilt, kann der Fremdcontent nicht mit der Matching Integration verknüpft werden.

III.4 Rechte am Fremdcontent

III.4.1 Der Geschäftspartner ist Inhaber der Verwertungsrechte am Fremdcontent. Er räumt whatchado eine weltweite, zeitlich begrenzte, übertragbare Werknutzungsbewilligung zur Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Zugänglich machung und öffentlichen Zurverfügungstellung (§ 18a UrhG) des Fremdcontents für Zwecke der Veröffentlichung auf der whatchado Plattform sowie Partnerplattformen und Social-Media-Plattformen ein. Beispiele für einen möglichen und bereits appro bierten Verwendungskontext: HR-Themen auf Messen, Karriereseiten, Zusatzinforma tionen bei Stelleninseraten, Karrierekanäle auf Social Media, etc.. Die Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Zugänglichmachung und öffentliche Zurverfügungstellung hat unter Angabe des Geschäftspartners als Inhaber der urheberrechtlichen Verwertungs rechte (zB „© Geschäftspartner“) zu erfolgen.

III.4.2 Die vorstehende Werknutzungsbewilligung erfolgt zeitlich befristet auf die Laufzeit des Vertrags zwischen dem Geschäftspartner und whatchado über das Unterneh mensprofil des Geschäftspartners (IV.2.1 und IV.2.2).

III.4.3 Der Geschäftspartner garantiert (§ 880a 2.Halbsatz ABGB) und hält whatchado schad und klaglos dafür, dass er über die vertragsmäßige Nutzung des Fremdcontentszu ver fügen befugt ist, insbesondere berechtigt ist, whatchado die Werknutzungsbewilligung im unter Punkt III.4.1 angeführten Umfang zu erteilen und über den Fremdcon tent nicht bereits anderweitig – der Nutzung durch whatchado gemäß Punkt III.4.1 widersprechend – verfügt hat oder verfügen wird.

III.5 Dauer / Auflösung / Löschung

III.5.1 Der Geschäftspartner kann so lange Fremdcontent auf der whatchado Plattform ver öffentlichen (lassen), solange er ein aufrechtes Vertragsverhältnis über sein Unternehmensprofil führt (siehe Punkt IV.2.1 bzw. IV.2.2). Mit Ende dieses Vertragsverhältnis nimmt whatchado sämtlichen Fremdcontent des Geschäftspartners von der whatchado Plattform.

III.5.2 whatchado wird Fremdcontent zudem von der whatchado Plattform entfernen, wenn der Geschäftspartner dies verlangt.

III.5.3 Zudem wird die Matching Integration von Fremdcontent aufgehoben, wenn die betroffene Person ihre für den betroffenen Fremdcontent gegenüber whatchado erteilte Einwilligung widerrufen hat.

IV. Gemeinsame Bestimmungen

IV.1 Referenz

IV.1.1 Vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Geschäftspartners ist whatchado berechtigt, auf eigenen Werbeträgern, zur Eigenwerbung (zB TV- und Kinospots) und insbesondere auf der whatchado Plattform mit Namen und Firmen logo auf die Geschäftsbeziehung zum Geschäftspartner hinzuweisen (Referenzhinweis).

IV.2 Vertragsdauer Unternehmensprofil

IV.2.1 whatchado und der Geschäftspartner haben einen Vertrag über die Abrufbarhaltung von Content auf der whatchado Plattform (über das Unternehmensprofil) geschlossen. Dieser Vertrag gilt mangels abweichender Vereinbarung als für jeweils zwölf Monate abgeschlossen und verlängert sich automatisch um je weitere zwölf Monate, wenn er nicht von einer der Parteien durch schriftliche Erklärung spätestens zwei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode beendet wird. Wenn nicht anders vereinbart, ist das Entgelt jährlich im Voraus fällig.

IV.2.2 Die von den Vertragspartnern vereinbarte Erstellung von whatchado Content stellt eine von der Vertragsdauer gemäß IV.2.1 und IV.2.1 unabhängige Vertragsleistung dar und berührt diese Laufzeit nicht.

IV.3 Haftung

whatchado, ihre Organe und Erfüllungsgehilfen haftet nicht für Inhalte, Meinungen, Empfehlungen oder Ratschläge, die im Fremdcontent zum Ausdruck kommen. In allen übrigen Fällen (insb. auch whatchado Content) ist die Haftung von whatchado auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für Schäden durch leichte Fahrlässigkeit wird – mit Ausnahme von Schäden an Personen – ausgeschlossen.

IV.4 Verfügbarkeit

IV.4.1 whatchado erbringt sämtliche Dienste jeweils nach Maßgabe der bestehenden technischen, wirtschaftlichen, betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten. whatchado haftet daher nicht für allfällige Unterbrechungen, Störungen, Verspätungen, Löschungen, Fehlübertragungen oder einen Speicherausfall in Zusammen hang mit der Inanspruchnahme von Diensten oder der Kommunikation mit dem Nutzer oder dem Geschäftspartner.

IV.4.2 Die von whatchado angebotenen Dienste werden auch unter Einbeziehung dritter Netzbetreiber angeboten. Die Verfügbarkeit der Dienste ist deshalb von der technischen Bereitstellung fremder Netzdienste abhängig. whatchado übernimmt daher keine Haftung für die jederzeitige unterbrechungsfreie Abrufbarkeit der angebotenen Dienste im Internet.

IV.4.3 whatchado ist berechtigt, die Dienste aus internen Gründen, etwa zu Wartungszwecken, für eine angemessene Zeit zu unterbrechen. Insbesondere aus Gründen höherer Gewalt, bei Streiks, Aussperrungen und behördlichen Anordnungen sowie wegen technischer Änderungen (zB Wartungsarbeiten, Reparaturen, etc.) kann es zu einer zeitweiligen Beschränkung der Dienste kommen. Der Geschäftspartner kann daraus keine Ansprüche ableiten, whatchado wird im Gegenzug auf eine schnelle Störungsbeseitigung hinwirken.

IV.5 Datenschutz

IV.5.1 Der Schutz der personenbezogenen Daten ist whatchado wichtig. Weitere Informationen, wie whatchado die personenbezogenen Daten verarbeitet und schützt, sind in Anhang-B für unsere Geschäftspartner und in Anhang-A für Interviewpartner*innen und Kontaktpersonen enthalten.

IV.5.2 Festgehalten wird, dass die Werknutzungsrechte und/oder Werknutzungsbewilligungen von whatchado durch die Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit bzw. Übermittlung einer Kopie der Daten gem. Art 15 oder 20 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) oder durch den Widerruf einer Einwilligung zur Verarbeitung gem. Art 7 DSGVO nicht berührt werden. Insbesondere ist es Interviewpartner*innen und/oder Geschäftspartnern nicht erlaubt, ohne ausdrücklich von whatchado erteilte Berechtigung oder Einwilligung, den ihnen aufgrund Art 15 oder Art 20 DSGVO übermittelten whatchado Content zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich zur Verfügung zu stellen.

IV.6 Erfüllungsort / Anwendbares Recht / Gerichtsstand

IV.6.1 Als Erfüllungsort für sämtliche aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder dem Vertragsverhältnis zwischen whatchado und dem Geschäftspartner resultieren den Verpflichtungen wird der Sitz der whatchado GmbH in 1060 Wien vereinbart.

IV.6.2 Diese AGB und das Vertragsverhältnis zwischen whatchado und dem Geschäftspartner unterliegen dem Recht der Republik Österreich, unter Ausschluss seiner Kollissionsnormen und des UN-Kaufrechts.

IV.6.3 Für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und/oder der dem Vertragsverhältnis zwischen whatchado und dem Geschäftspartner wird die ausschließliche Zuständigkeit des für den 6. Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.

IV.7 Sonstiges

IV.7.1 Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB und des Vertragsverhältnis zwischen whatchado und dem Geschäftspartner bedürfen der Schriftform; die Übersendung via E-Mail genügt der Schriftform. All dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.

IV.7.2 Sämtliche Mitteilungen sind an die jeweils zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse zu richten.

IV.7.3 Der Geschäftspartner und whatchado sind verpflichtet, dem anderen Partner Anschriftsänderungen unverzüglich bekannt zu geben, widrigenfalls gelten Mitteilungen an der zuletzt schriftlich bekannt gegebenen Adresse als rechtswirksam zugegangen.

IV.7.4 Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berühren nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

IV.7.5 Der Geschäftspartner und whatchado verpflichten sich, jeweils die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des anderen zu wahren. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung.

Anhang-A: (Download als PDF)

Videointerviews

Einwilligungserklärung Videointerview

Einwilligungserklärung Videointerview Auszubildende unter 18

Einwilligungserklärung Studierende

Einwilligungserklärung Fremdcontent

Videoprodukte

Einwilligungserklärung Recruiter Video

Einwilligungserklärung Job Ad Video

Anhang-B (Download als PDF)

Datenschutzerklärung Geschäftspartner

Auftragsverarbeitervertrag Fremdcontent

Auftragsverarbeitervertrag Funnel