Wie werde ich Kfz-Sachverständige*r?
Kfz-Sachverständige begutachten und bewerten beschädigte Kraftfahrzeuge, rekonstruieren den Unfallhergang, bewerten die Reparaturmöglichkeit und -würdigkeit sowie die Reparaturkosten und stellen den (Zeit-)Wert von Fahrzeugen fest. Auch die Feststellung möglicher Konstruktions- oder Produktionsfehler fällt in ihren Tätigkeitsbereich. Sie arbeiten in Büros, Werkstätten sowie direkt vor Ort an den Unfallstellen. Kfz-Sachverständige arbeiten im Team mit Berufskolleg*innen und haben Kontakt zu Mitarbeiter*innen von Versicherungen und Behörden.
Videostories zu diesem BerufAlle Videostories
Arbeiten als Kfz-Sachverständige*r
Arbeitsumfeld
Kfz-Sachverständige begutachten und bewerten verunfallte Kraftfahrzeuge, Anhänger, Wohnwagen, einspurige Fahrzeuge wie Motorräder, Fahrräder etc. und landwirtschaftliche Fahrzeuge. Dabei versuchen sie meist auch den Unfallhergang zu rekonstruieren. Soll das Fahrzeug repariert werden, so schätzen sie die Reparaturkosten, den Wiederbeschaffungswert, den Restwert und die Wertminderung. Sie prüfen am Fahrzeug, das sie meist in einer Kfz-Werkstätte in Augenschein nehmen, zunächst die formalen Daten wie Baujahr, Zulassungsdatum, Zulassungsinhaber*in, Kilometerstand, Allgemeinzustand etc. Kfz-Sachverständige begutachten daraufhin die Fahrzeugschäden optisch und fotografieren Detailansichten der beschädigten Teile. Sie messen z. B. mit optischen Messgeräten den Fahrzeugrahmen und stellen dabei fest, ob und wie sich dieser nach dem Unfall verzogen hat. Die Kfz-Sachverständigen dokumentieren die Ergebnisse der Untersuchung, erstellen Gutachten über den Fall und geben diese Unterlagen an die Versicherung weiter.
Die Tätigkeit der Kfz-Sachverständigen bei Gericht ist ähnlich. Ihre Ermittlungen dienen dort als Beweisgrundlage bei Gerichtsverhandlungen. Um bei Gericht tätig zu sein, ist eine Beeidigung notwendig, diese wird nach entsprechenden Schulungen und erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erteilt.
Aufgaben
- beschädigte Kraftfahrzeuge, Anhänger, Wohnwagen, landwirtschaftliche Fahrzeuge etc. begutachten und bewerten
- Daten wie Zulassungsbesitzer*in, Baujahr, Zulassungsdatum, Prüfplakette, Kilometerstand, Fahrzeugpapiere prüfen und festhalten
- Kraftfahrzeuge optisch begutachten: Zustand der Reifen, Prüfplakette, etwaige Vorschäden usw. festhalten
- beschädigte Teile, z. B. Karosserie, Motor, Unterbau untersuchen
- Detailansichten der beschädigten Teile fotografieren und dokumentieren
- Ergebnisse in Formulare eintragen oder digital mit Laptop und Computer in Datenbanken eingeben
- (Zeit-)Wert von Fahrzeugen ermitteln
- Art, Umfang und Kosten der möglichen bzw. notwendigen Reparaturarbeiten schätzen
- "Totalschäden" feststellen (d. h. der Reparaturaufwand ist höher als der Zeitwert des Fahrzeuges)
- Ergebnisse in einem Gutachten zusammenfassen, Berichte schreiben, diese an die Versicherungen weiterleiten
- Tätigkeiten als gerichtlich beeidete Sachverständige: Unfallursachen analysieren, Fahrzeuge auf technische Mängel und Gebrechen untersuchen usw.
Arbeitsmittel und Ausrüstung
Kfz-Sachverständige arbeiten mit verschiedenen Mess-, Test-, und Prüfgeräten, digitalen Foto- und Videokameras, mitunter auch mit Röntgen- und Lasergeräten. Sie verwenden Computer, Laptops, Drucker, Scanner, Fax- und Kopiergeräte sowie Internet und E-Mail. Sie lesen technische Unterlagen, Handbücher, Gesetzestexte und Verordnungen und führen Datenbanken und Protokolle.
Benötigte Fähigkeiten
gutes SehvermögenDatensicherheit & DatenschutzAusgeprägte BeobachtungsgabeRhetorisches GeschickAusdrucksstärke in Wort und SchriftTechnisches VerständnisArgumentationsgeschickKommunikationsfähigkeitProblemlösungskompetenzKundenorientierungAufmerksamkeitEntscheidungsfreudigkeitFlexibilitätSicherheitsbewusstseinDiskretionGepflegtes ErscheinungsbildFührerscheinKoordinationsfähigkeitLogisches DenkvermögenSystematikAus- & Weiterbildung
Ausbildung und Voraussetzungen
Die Einschulung zum/zur Kfz-Sachverständigen bei Versicherungen erfolgt innerbetrieblich und dauert je nach Versicherungsanstalt 2 bis 3 Monate.
Der Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs führt regelmäßig Schulungen durch.
Voraussetzung für die Tätigkeit bei Versicherungen ist die abgelegte Meisterprüfung im Lehrberuf Kraftfahrzeugtechnik, siehe Kraftfahrzeugtechnik (Modullehrberuf).
Voraussetzung für die Tätigkeit als KraftfahrzeugsachverständigeR bei Gericht ist eine 10jährige Tätigkeit als Kraftfahrzeugtechnikermeister*in bzw. Kraftfahrzeugtechniker*in, ein entsprechendes Hochschulstudium oder der erfolgreiche Abschluss einer berufsbildenden Schule und eine 5jährige Tätigkeit. Nähere Informationen zu Berufszugang und Tätigkeit finden Sie auf den Seiten des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs.
Weiterbildung und Spezialisierungen
Weiterbildung ist für alle Sachverständigen ein wichtiges Thema. Insbesondere gerichtlich beeidete Sachverständige sollten sich regelmäßig fortbilden, da eine Eintragung in die Sachverständigenliste auf jeweils 5 Jahre befristet ist und in der Regel nur bei Nachweis entsprechender Fortbildungsaktivitäten verlängert wird.
Weiterführende Bildungsmöglichkeiten und Höherqualifizierung: