Wie werde ich Amtsvormund?
Amtsvormunde arbeiten in sozialen Einrichtungen von Bund, Ländern und Gemeinden (meistens Jugendämtern) und haben die Aufgabe, unmündige Personen rechtlich zu vertreten. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um Kinder, deren Eltern nicht in der Lage sind, ihre Vormundschaft auszuüben, entmündigte Personen oder minderjährige Asylwerber*innen. Die Amtsvormunde vertreten ihre Klienten und Klientinnen in rechtlichen und geschäftlichen Belangen, sie kümmern sich z. B. darum, dass Fristen eingehalten werden und Zahlungen termingerecht erfolgen. Sie haben Kontakt zu ihren Kolleg*innen sowie zu Fachkräften aus den Berufsbereichen Recht, Gesundheit und Soziales (z. B. Jurist*innen, Ärzt*innen, Sozialarbeiter*innen oder Psycholog*innen die Gutachten erstellen).
Steckbrief
Wichtige Schulfächer
Deutsch, Englisch, weitere Fremdsprachen, Psychologie, Sozialkunde, Recht, WirtschaftVideostories zu diesem BerufAlle Videostories
Arbeiten als Amtsvormund
Arbeitsumfeld
Die Hauptaufgabe der Amtsvormunde - auch Rechtsfürsorger*in (Berufsbezeichnung in Wien), Jugendsachwalter*in (Berufsbezeichnung in Tirol) oder Jugendreferent*in (Berufsbezeichnung in der Steiermark) genannt - besteht in der Wahrnehmung der Interessen ihrer Klientinnen und Klienten, das sind Personen, für die ein Vormund bestellt ist (auch Mündel genannt). Dabei handelt es sich in der Regel um Kinder, Jugendliche oder unmündige Erwachsene. Sie vertreten die Interessen ihrer Mündel vor Gericht, vor Ämtern (wie z. B. Sozial- und Jugendämter, Arbeitsämter), erledigen für sie Zahlungen und diverse Bankgeschäfte und führen für sie die Vermögensverwaltung. Weitere Aufgaben der Amtsvormunde umfassen die regelmäßige Überprüfung der für die Mündel vorgesehenen Unterhaltsbeiträge, das Setzen von Fristen, das Evidenzhalten und Wahrnehmen von Fristen, Terminen und dergleichen mehr.
Amtsvormunde werden als Landes- oder Gemeindebedienstete beschäftigt, wobei jeweils eine bestimmte Zahl von entsprechenden Planstellen vorgesehen ist. Sie üben ihre Tätigkeit als Sachbearbeiter*innen des gehobenen Verwaltungsdienstes aus und sind in den Jugendämtern der Gemeinden angestellt.
Aufgaben
- Klient*innen (Mündel) wie z. B. Minderjährige und Entmündigte gesetzlich vertreten
- Bankgeschäfte und Vermögensverwaltung für die Mündel führen
- gesetzliche Vertretung bei der Festsetzung und Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen übernehmen
- gesetzliche Vertretung zur Wahrung und Durchsetzung sonstiger rechtlicher und finanzieller Interessen der Mündel durchführen
- die gesetzliche Vertretung für minderjährige unbegleitete Geflüchtete und Asylwerber*innen übernehmen (d. h. für minderjährige Geflüchtete und Asylwerber ohne Erziehungsberechtigte)
- in Rechtsfragen Auskunft geben, beraten und Hilfestellung leisten
- Bestimmungen der Amtsverschwiegenheit und des Datenschutzes einhalten
- Unterhaltszahlungen wie Alimente, Pflegegeld, Sozialhilfe und andere Kostenbeiträge verwalten
- Ansuchen um Gewährung von Pflegegeld, Alimente, Sozialhilfe usw. durchführen
- Unterlagen, Akten und Kund*innen/Mündel-Karteien führen
Arbeitsmittel und Ausrüstung
Als Sachbearbeiter*innen auf Jugendämtern arbeiten Amtsvormunde mit Unterlagen, Akten, Computer, Laptops und EDV-Anlagen sowie mit den üblichen Büro- und Kommunikationsgeräten wie Drucker, Scanner, Fax und Telefon. Sie lesen und verwenden Fach- und Handbücher, Gesetzestexte, Richtlinien und Verordnungen.
Benötigte Fähigkeiten
Datensicherheit & DatenschutzFremdsprachenkenntnisseRhetorisches GeschickArgumentationsgeschickOffenheitDurchsetzungsvermögenEmpathieProblemlösungskompetenzKontaktfreudigkeitKundenorientierungSozialkompetenzAufmerksamkeitEntscheidungsfreudigkeitFlexibilitätFreundlichkeitGeduldRechts- und GerechtigkeitsempfindenDisziplinSelbstständigkeitSelbstbewusstseinDiskretionGepflegtes ErscheinungsbildOrganisationsfähigkeitAus- & Weiterbildung
Ausbildung und Voraussetzungen
Die Ausbildung zum Amtsvormund ist nicht gesetzlich geregelt, sondern erfolgt betriebs- bzw. amtsintern. Grundvoraussetzung für den Beruf ist die Matura. Umfang und Dauer der Ausbildung sind nicht festgelegt; Schwerpunkte sind Familienrecht, Kinder- und Jugendrecht, Kenntnisse in ABG und Strafrecht sowie Kommunikation, Konfliktmanagement und Mediation. Die praktischen Kenntnisse werden durch Mitarbeit bei einem erfahrenen Amtsvormund erworben. Nach etwa 10 Jahren ist eine selbstständige Arbeit möglich.
Wichtige Ausbildungsinhalte:
- öffentliche Verwaltung
- Familien- und Jugendrecht
- ABG und Strafrecht
- Amtsvormundschaft
- Sozialmanagement
- Kinder- und Jugendwohlfahrt
- Gesetze und Verordnungen
- Rhetorik, Verhandlung, Kommunikation
- EDV, betriebliche Software
- Konfliktmanagement und Mediation
Weiterbildung und Spezialisierungen
Amtsvormunde sind beruflich immer wieder vor neue Herausforderungen gestellt. Neue Entwicklungen und Weiterbildungsbereiche für Amtsvormunde:
- Kinder- und Jugendpädagogik
- Sozialarbeit, Sozialmanagement
- Immigration und Asylverfahren
- Kommunikation, Konfliktmanagement, Mediation