Wie werde ich Abfallbeauftragte*r?
Abfallbeauftragte arbeiten im Auftrag von Betrieben verschiedener Branchen, in denen sie für die Einhaltung der gesetzlich geregelten Vorschriften zur Abfallbeseitigung verantwortlich sind. Sie kontrollieren die Sammlung und Trennung der betrieblichen Abfälle, veranlassen die Entsorgung von Problemstoffen und gefährlichen Abfällen und klären über Möglichkeiten der Abfallvermeidung auf. Sie arbeiten innerbetrieblich im Team mit den Mitarbeiter*innen der verschiedenen Abteilungen und sind außerbetrieblich die Kontaktpersonen für Mitarbeiter*innen von Deponien, Recyclingcentern und Umweltschutzbehörden.
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Arbeiten als Abfallbeauftragte*r
Arbeitsumfeld
Die moderne Abfallwirtschaft verfolgt das Ziel, das Ausmaß an Abfall- und damit Deponievolumen möglichst gering zu halten, Rohstoff- und Energiereserven zu schonen und damit die Umwelt und Lebenswelt so gering wie möglich zu belasten. In diesem Zusammenhang wurde der Beruf bzw. die Funktion des/der "Abfallbeauftragten" geschaffen. Die Arbeit von Abfallbeauftragten ist in den Richtlinien für Abfallvermeidung bzw. Abfallbeseitigung gesetzlich geregelt.
Seit 1995 muss jeder österreichische Betrieb ab einer Größe von 100 Mitarbeiter*innen eine/n Abfallbeauftragte/n nominieren und der Behörde bekannt geben. Diese sind dafür zuständig, dass die gesetzlichen Vorschriften der Abfallvermeidung sowie Abfallbeseitigung eingehalten werden. Anhand der betrieblichen Produktions- und Leistungsbereiche beurteilen sie die Möglichkeiten zur Abfallvermeidung und organisieren die Abfallsammlung. Sie kontrollieren die Sammlung und Trennung der betrieblichen Abfälle, veranlassen die Entsorgung von Problemstoffen und gefährlichen Abfällen und klären die Betriebe über Möglichkeiten der Müllvermeidung auf. Für den Zyklus der Abfallwirtschaft, d. h. der Vermeidung, Trennung und Behandlung der Abfälle ( Entsorgung, Verbrennung, Wiederverwertung) bis zu den Erlösen aus den Altstoffen erstellen sie Kostenrechnungen.
Abfallbeauftragte hantieren mit Problemstoffen und gefährlichen Abfällen. Sie müssen deshalb über Sicherheitsvorkehrungen und Unfallvermeidung bestens Bescheid wissen. Außerdem beraten Abfallbeauftragte über Möglichkeiten zur optimalen Energieausnutzung und Energieeinsparung. Sie arbeiten auch an der Entwicklung von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten oder Marketingstrategien im Bereich des Umweltschutzes und der Abfallwirtschaft mit.
Aufgaben
- Unternehmensleitung, Manager*innen, Abteilungsleiter*innen beraten und informieren
- die den Betrieb betreffenden abfallrechtlichen Bestimmungen überwachen und einhalten
- Mitarbeiter*innen beraten und informieren, Schulungen und Trainings durchführen
- Maßnahmen zu Umweltschutz und Abfallvermeidung im Betrieb einführen, bzw. umsetzen
- Konzepte zu Abfallvermeidung und Recycling erarbeiten, der Betriebsleitung vorschlagen
- Kosten und Erlöse für Abfallbehandlung, Abfallabholung, Recycling usw. kalkulieren
- Betriebsbücher, Arbeitsjournale, technische Dokumentationen, Datenbanken und Archive führen
Arbeitsmittel und Ausrüstung
Abfallbeauftragte hantieren mit Problemstoffen und gefährlichen Abfällen. Berechnungen und organisatorische Arbeiten führen sie an Computern mit speziellen Softwareprogrammen durch. Für inner- und außerbetriebliche Kommunikation nutzen sie alle Arten von Bürokommunikationsgeräten, und weiters führen sie Dokumentationen, Listen und Journale.
Benötigte Fähigkeiten
AufmerksamkeitUnempfindlichkeit gegenüber SchmutzFlexibilitätGesundheitsbewusstseinUmweltbewusstseinOrganisationsfähigkeitTechnisches VerständnisProblemlösungskompetenzSicherheitsbewusstseinTeamfähigkeitVerantwortungsbewusstseinAus- & Weiterbildung
Ausbildung und Voraussetzungen
Abfallbeauftragte üben ihre Tätigkeit als betriebliche Funktion aus, d. h., sie werden vom Betrieb nominiert und müssen der Bezirksverwaltungsbehörde gemeldet werden. Dabei müssen Angaben über die fachliche Qualifikation des/der Abfallbeauftragten gemacht werden.
Eine gute Basis für diese Funktion bieten Qualifikationen im Bereich Chemie oder Chemieingenieurwesen mit entsprechender Spezialisierung, Umwelttechnik, Umweltmanagement usw.
Die erforderlichen Kompetenzen können außerdem über spezielle Ausbildungen zum/zur Abfallbeauftragten erworben werden, die von verschiedenen Weiterbildungseinrichtungen angeboten werden. Auch das Berufsförderungsinstitut (bfi) und das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) bieten spezielle Lehrgänge für den/die Abfallbeauftragte/n an. Nähere Informationen siehe aktuelle Kursbücher des WIFI bzw. des bfi.
Abfallbeauftragte verfügen insbesondere über fundierte juristische Kenntnisse in den Bereichen:
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
- Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G)
- Umweltmanagementgesetz (UMG)
- Umwelthaftung, Umweltstrafrecht
Wichtige Ausbildungsinhalte:https://craft.whatchado.com/admin/entries/professions/204#
- Abfallwirtschaft
- Recyclingtechnik
- Deponiewesen
- Allgemeine Chemie
- Allgemeine Biologie
- Umwelttechnik
- Umweltrecht
- Qualitätsmanagement
- Dokumentation, Projektmanagement
- Fachenglisch
Weiterbildung und Spezialisierungen
Weiterbildung bedeutet für Abfallbeautragte, sich kontinuierlich zusätzliche Fähigkeiten und Kenntnisse z. B. in folgenden Bereichen anzueignen:
- Abfallgesetze, Umweltschutzbestimmungen, Sicherheitsvorschriften
- Methoden der Abfallbewirtschaftung und Abfallbehandlung
- Recyclingtechnik
- Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement
- Stoffkreisläufe und Ressourceneffizienz
- Nachhaltigkeit
- Energieeffizienz
Weiterbildungsmöglichkeiten werden von den Abfallwirtschaftsunternehmen und einschlägigen Unternehmensverbänden (Verband Österreichischer Entsorgungsbetriebe (VÖEB), Österreichischer Wasser- und Abfallwirtschaftverband (ÖWAV)) angeboten.
Das Wirtschaftsförderungsinstitut (WIFI) und das Berufsförderungsinstitut (bfi) führen ebenfalls Kurse und Seminare zu oben genannten Bereichen durch.
Weiterbildungsmöglichkeiten bieten weiters "Höhere Schulen für Umwelt und Wirtschaft" sowie die Universität für Bodenkultur in Wien.