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Mitarbeiter*in im Büro - Küchenregie bei Wiener Gesundheitsverbund
Vollzeit
- Home Office:Nicht möglich
- Einstiegsgehalt:from: € 2.682 brutto pro Monat
- Berufserfahrung:keine
- Startdatum:Ab sofort
- Befristung:Ohne Befristung
1160 Wien, Österreich6 days ago
Dein Profil
- Sie verfügen über eine abgeschlossene kaufmännische Lehre oder ein Handelsschulabschluss
- Sie verfügen über sehr gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen in Deutsch
- Sie haben sehr gute Umgangsformen und einen wertschätzenden Umgang mit allen Menschen, unabhängig von Herkunft und sozialer Stellung
- Sie verfügen über ein hohes Maß an Lernbereitschaft
- Sie arbeiten gerne in einem Team
- Sie sind flexible, belastbar, kritikfähig und verantwortungsbewusst
Deine Aufgaben
- Sie führen alle notwendigen administrativen Tätigkeiten, Verrechnung und Auswertungen für den Küchenbetrieb durch
- Sie tätigen definierte Bestellungen in Eigenregie und Unterstützen den Lebensmitteleinkauf
- Sie buchen alle EDV-mäßigen Warenbewegungen inkl. Archivierung der Lieferscheine
- Sie erstellen die notwendigen Dokumentationen für Verpflegung und Weiterverrechnung
- Sie halten eigenverantwortlich die Personalhygiene ein
- Sie sind eigenverantwortlich für die sachgemäße Verwendung der Arbeitsgeräte zuständig
Unser Angebot
- Unbefristeter Arbeitsvertrag im Wiener Gesundheitsverbund
- Günstige Wohnmöglichkeiten in Personalwohnungen als Starthilfe
- Betriebskindergarten
- Prämiensysteme
- Verbilligter Mittagstisch
- Tätigkeit in einem Haus mit etablierter Betrieblichen Gesundheitsförderung - BGF (Mitglied im "Netzwerk der gesundheitsfördernden Kliniken")
- Guten Anschluss an öffentliche Verkehrsmittel – U-Bahn Nähe
- eine abwechslungsreiche Tätigkeit in einer zukunftssicheren Unternehmung
- eine große Auswahl an Fort- & Weiterbildungen
- Pensionskassenmodell der Gemeinde Wien
- Gratis Wiener Linien Jahreskarte
Zusätzliche Informationen
Für neue Mitarbeiter*innen beträgt das Einstiegsgehalt lt. Wiener Bedienstetengesetz für diese Stelle brutto 2.682 € monatlich. Durch die Anrechnung von berufseinschlägigen bzw. gleichwertigen Tätigkeiten als Vordienstzeiten kann sich ein höheres Gehalt ergeben. Wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!